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Allgemeine Bedingungen zur Produktrealisierung

Diese Bedingungen regeln die grundlegenden Regeln der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Auftragnehmer.

§1. Allgemeine Bestimmungen

Die Bedingungen beschreiben transparent den Ablauf der Zusammenarbeit. Mit Beginn der Produktrealisierung akzeptiert der Kunde diese Grundsätze. Details können individuell abgestimmt werden.

§2. Beginn der Realisierung

Die Realisierung beginnt nach vollständiger Übermittlung des Formulars und Bestätigung durch den Kunden.

  • Bestätigung über Messenger oder Telegram
  • Übermittelte Formulardaten als Grundlage der Vorbereitung
  • Kontaktaufnahme bei Bedarf zur Klärung von Details

§3. Ablauf der Produktrealisierung

  • Realisierung gemäß getroffener Vereinbarungen
  • Basis sind Daten aus Formular und Kommunikation
  • Einblick in den Ablauf von Anfang bis Ende
  • Laufende Informationen zu Fortschritten und Phasen

§4. Kommunikation

Die gesamte Abstimmung erfolgt über die vereinbarten Kommunikationskanäle (Messenger, Telegram). Dort übermittelte Informationen und Bestätigungen gelten als Grundlage für die weitere Realisierung.

§5. Abnahme der Realisierung

  • Nach Abschluss erfolgt die Information über Versandbereitschaft.
  • Falls möglich, erhält der Kunde vor Versand eine Vorschau oder Zusammenfassung.
  • Das Produkt gilt als fertig, sobald die vereinbarte Realisierung abgeschlossen wurde.
  • Hinweise können fortlaufend über den vereinbarten Kanal mitgeteilt werden.

§6. Versand des Produkts

  • Versand über UPS oder einen verfügbaren Logistikdienstleister
  • Zustellung an die übermittelten Kundendaten
  • Nachnahme möglich, sofern vorher vereinbart
  • Sendungsverfolgung bei Verfügbarkeit des Dienstes

§7. Änderungen und individuelle Vereinbarungen

Hinweise und Vorschläge des Kunden können während der Realisierung eingebracht werden. Individuelle Vereinbarungen ergänzen diese Bedingungen.

§8. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten ab Bestätigung des Kunden zum Beginn der Realisierung. Nicht geregelte Angelegenheiten werden durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bestimmt.

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